C5-, E4- und F1-Zertifizierung unserer Gießharztransformatoren
vom 9/8/2023
Gemäß Norm IEC 60076-11 (8/2018) werden Gießharztransformatoren in unterschiedliche Brand-,
Klima- und Umgebungsklassen eingeteilt. HTT-Gießharztransformatoren sind nach den Klassen C5,
E4 und F1 zertifiziert: Entsprechende Typprüfungen wurden im Sommer 2023 beim Prüfinstitut CESI
in Milano (Italien) bestanden.
Mit diesen Zertifizierungen erfüllen HTT-Gießharztransformatoren die strengsten
Anforderungen in puncto Betriebssicherheit, die aktuell gestellt werden können.
KLIMAKLASSEN**
Die Klimaklasse berücksichtigt die niedrigste Umgebungstemperatur während Transport,
Lagerung und Betrieb.
Klasse C1 Klass2 C2 Klasse C3 Klasse C4 Klasse C5 Klasse Cxy*
Transport&Lagerung -25°C -25°C -40°C -50°C -60°C -x°C
Betrieb -5°C -25°C -25°C -40°C -50°C -y°C
* Die Temperaturen –X°C und –Y°C können projektspezifisch vereinbart werden.
UMGEBUNGSKLASSEN**
Die Größen von Luftfeuchte, Tropfwasser, Kondensation, Temperatur und Verschmutzung
bestimmen die Umgebungsbedingungen für Gießharztransformatoren.
Klasse E0:
Kondensation tritt am Transformator nicht auf, die Verschmutzung ist vernachlässigbar.
Diese Bedingung wird üblicherweise bei Aufstellung in einem staubfreien und trockenen
Innenraum erreicht.
Klasse E1:
Gelegentliche Kondensation kann am Transformator auftreten (z.B. wenn der
Transformator abgeschaltet ist). Verschmutzung in begrenztem Umfang ist möglich.
Klasse E2:
Häufige Kondensation oder leichte Verschmutzung oder Kombination beider Einflüsse.
Klasse E3:
Häufige Kondensation oder mittlere Verschmutzung oder Kombination beider Einflüsse.
Klasse E4:
Häufige Kondensation oder starke Verschmutzung oder Kombination beider Einflüsse.
BRANDKLASSEN**
Die Brandklasse gibt über die Brandlast bei einem Feuer in der Umgebung des Transformators
und die Entwicklung von giftigen und sichtbehindernden Rauchgasen Aufschluss.
Klasse F0:
Es ist kein bestimmtes Brandrisiko zu berücksichtigen. Die Abgabe toxischer Stoffe
und sichtbehindernder Rauches muss trotzdem auf ein Mindestmaß herabgesetzt werden.
Klasse F1:
Eine Begrenzung der Brandgefahr ist erforderlich. Die Abgabe toxischer Stoffe und
sichtbehindernder Rauches muss auf ein Mindestmaß herabgesetzt werden.
** Quelle: IEC 60076-11 (8/2018)